Rechtliches

Solarpaket 1 beschlossen – Vereinfachungen für Balkonkraftwerke

Solarpaket 1 beschlossen

Die Bundesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt, den Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland zu verstärken. Hierfür wurde bereits im August 2023 das sogenannte „Solarpaket 1“ auf den Weg gebracht, das vor allem Hürden beim Ausbau von Solaranlagen verringern soll. Das Solarpaket 1 sieht auch einige Erleichterungen für Balkonkraftwerke vor und hätte ursprünglich schon zum 01.01.2024 in Kraft treten sollen. Noch im Dezember stritt sich die Koalition aus SPD, Grünen und FDP um einzelne Auszüge des Solarpakets 1. Durch eine Verzögerung der Beschlussfassung und eine Kopplung des Solarpakets an die Novelle des Klimaschutzgesetzes, kam es erst jetzt zur Verabschiedung des Solarpakets 1. Bereits am Montag (22.04.2024) hat die zweite Anhörung im Ausschuss für Klimaschutz und Energie im Bundestag stattgefunden [1]. Hierbei gab es Stellungnahmen verschiedener Experten zum geplanten Gesetzespaket. Insgesamt begrüßten alle Experten das Solarpaket 1, wodurch auch der Ausschuss für Klimaschutz und Energie dem Bundestag empfahl, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.

Der Bundestag hat nun am Freitagvormittag (26.04.2024) in einer zweiten und dritten Lesung über den Gesetzentwurf beraten und diesem zugestimmt. Um das Inkrafttreten der Gesetzesänderung zu beschleunigen, hat auch der Bundesrat das Solarpaket 1 kurzfristig auf die Tagesordnung genommen. Nach der Zustimmung des Bundestags sowie des Bundesrates, tritt das Gesetz nun in Kraft. Es handelt sich hierbei um ein Einspruchsgesetz, was bedeutet, dass der Bundesrat nicht aktiv zustimmen musste, sondern Einspruch hätte einlegen können.

Welche Vereinfachungen sich jetzt für Balkonkraftwerke ergeben und wann diese in Kraft treten, erfährst du in diesem Artikel.

Inhalt des Solarpaket 1

Das Solarpaket 1 ist in erster Linie eine Änderung des EEG-Gesetzes (Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien), um den Ausbau von erneuerbaren Energien und vor allem von Solarenergie und Balkonkraftwerken 2024 zu erleichtern. Ein wesentliches Ziel ist dabei, die bürokratischen Prozesse zu verschlanken. Neben der Änderung des EEG-Gesetzes ist für Balkonkraftwerke vor allem eine Anpassung des Messestellenbetriebsgesetzes relevant. Insgesamt beinhaltet das Solarpaket 1 für Balkonkraftwerke die folgenden fünf Änderungen:

  1. Anhebung der Bagatellgrenze von 600 W auf 800 W
  2. Begrenzung der maximalen Modulleistung auf 2 kWp
  3. Abschaffung der Meldepflicht beim Netzbetreiber
  4. Vorübergehende Duldung rückwärtslaufender Stromzähler
  5. Regelung zur Zusammenfassung mehrerer Solaranlagen

Anhebung der Bagatellgrenze von 600 W auf 800 W

Steckersolargeräte durften bisher nur dann betrieben werden, wenn die Ausgangsleistung des Wechselrichters 600 W nicht überschreitet. Diese Einschränkung stand schon länger in der Kritik, da die EU-Gesetzgebung eine Grenze von 800 W vorsieht. Andere Länder, wie z.B. Österreich, orientieren sich in ihren Regelungen an der von der EU vorgegebenen Grenze. Sobald der VDE die entsprechende technische Norm angepasst hat wird die Anhebung auf 800 Watt gelten. Dies Norm befindet sich derzeit noch in Überarbeitung.

Begrenzung der maximalen Modulleistung auf 2 kWp

Damit eine Anlage als Balkonkraftwerk bzw. steckerfertige Solaranlage gilt, darf die Wechselrichterleistung nicht höher als 800 W sein. Außerdem wurde im Solarpaket 1 ergänzt, dass die maximal installierte Modulleistung für Balkonkraftwerke nur 2 kWp betragen darf. Das bedeutet, dass du für dein Balkonkraftwerk eine Modulleistung von bis zu zwei Kilowattpeak installieren darfst, solange dein Wechselrichter auf 800 Watt begrenzt ist. Das ist vor allem sinnvoll, um bei schlechten Lichtverhältnissen maximale Erträge zu erzielen. Sobald entweder die Wechselrichterleistung den Wert von 800 Watt oder die Modulleistung 2 kWp übersteigt, zählt deine Anlage offiziell nicht mehr als Balkonkraftwerk.

Abschaffung der Meldepflicht beim Netzbetreiber

Bisher musstest du dein installiertes Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister eintragen und zusätzlich bei deinem Netzbetreiber anmelden. Mit Verabschiedung des Solarpakets 1 musst du dein Balkonkraftwerk nur noch über eine vereinfachte Anmeldemaske im Marktstammdatenregister eintragen. Die Meldung an den Netzbetreiber erfolgt dann automatisch durch die Bundesnetzagentur. Der Netzbetreiber hat im Anschluss vier Monate Zeit, um zu prüfen, ob ein neuer Stromzähler (Zweirichtungszähler) eingebaut werden muss oder nicht. Die für Balkonkraftwerke vereinfachte Anmeldung im Marktstammdatenregister hat die Bundesnetzagentur bereits zum 01. April eingeführt. Somit hat sich der bürokratische Aufwand für die Anmeldung deines Balkonkraftwerks wesentlich reduziert.

Vorübergehende Duldung rückwärtslaufender Stromzähler

Vor allem in älteren Gebäuden sind häufig noch elektromechanische bzw. Ferraris-Stromzähler verbaut, deren Zählscheibe bei Stromeinspeisung rückwärtslaufen kann. Bisher galt: wenn du Strom in das öffentliche Netz einspeist und dein Stromzähler sich rückwärts dreht, verfälschst du den Wert deines eigentlichen Stromverbrauchs. Um dein Balkonkraftwerk rechtmäßig betreiben zu dürfen, musstest du also zunächst deinen Stromzähler tauschen lassen. Das musst du mit dem Beschluss der Gesetzesänderung jetzt nicht mehr, da das Solarpaket 1 eine vorübergehende Duldung rückwärtslaufender Zähler vorsieht. Bedingung hierfür ist, dass das Steckersolargerät im Marktstammdatenregister eingetragen ist. Hierfür wird im Rahmen des Solarpakets 1 das Messestellenbetriebsgesetz geändert.

Zusammenfassung von Solaranlagen

Das Solarpaket 1 regelt zudem die Zusammenfassung mehrerer installierter Solaranlagen neu. Das ist für dich vor allem dann relevant, wenn du planst, auf verschiedenen Dächern Solaranlagen zu installieren. Außerdem war bisher nicht genau geregelt, wie Balkonkraftwerke mit bestehenden Auf-Dach-Anlagen zusammengefasst werden. Das Solarpaket 1 legt jetzt fest, dass dein Balkonkraftwerk nicht mit deiner gegebenenfalls bereits bestehenden großen Solaranlage zusammengefasst wird, wenn die zulässigen Grenzen (800 W Wechselrichter, max. 2 kWp Modulleistung) eingehalten werden. Daraus folgt, dass dein Balkonkraftwerk zusätzlich zu einer großen PV-Anlage betrieben werden darf und nicht als Anlagenerweiterung eingestuft wird.

Was ist mit den Schuko-Steckern?

Bei der Definition des Begriffs „Steckersolargerät“ wird im Gesetz Bezug auf die Normen des „Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik“ (VDE) genommen. Dieser erarbeitet Normen und Vorschriften für die Installation elektrischer Geräte. In der aktuellen Fassung der Norm für Steckersolargeräte, wird beispielsweise die Verwendung einer Wieland-Einspeisesteckdose empfohlen, der Einsatz von Schuko-Steckern ist jedoch ebenso erlaubt. Mehr über Schuko-Stecker und Wieland-Stecker erfährst du in unserem Blogbeitrag.

Aktueller Stand zu Balkonkraftwerken in 2024

Das Solarpaket 1 sollte ursprünglich schon zum 01. Januar 2024 in Kraft treten, allerdings hat sich die Abstimmung im Bundestag verzögert. Laut dem Gesetzesentwurf für das Solarpaket 1 treten die Änderungen ab dem Tag nach Verabschiedung in Kraft. Ausnahme sind hier Teile der Gesetzesänderung, die beispielsweise Windkraftanlagen betreffen und die Anhebung von 600 Watt auf 800 Watt. Für Balkonkraftwerke enthält das Solarpaket 1 folgende Änderungen:

  1. Anhebung der Bagatellgrenze von 600 W auf 800 W
  2. Begrenzung der maximalen Modulleistung auf 2 kWp
  3. Abschaffung der Meldepflicht beim Netzbetreiber
  4. Vorübergehende Duldung rückwärtslaufender Stromzähler
  5. Regelung zur Zusammenfassung mehrerer Solaranlagen

Wir freuen uns, dass mit dem Solarpaket 1 die Installation und Anmeldung von Balkonkraftwerken wesentlich vereinfacht und unbürokratischer wurde, warten nun allerdings noch gespannt auf die Anpassung der technischen Norm durch den VDE. Deinem eigenen Balkonkraftwerk sollte spätestens dann nichts mehr im Wege stehen. Schau dich am besten direkt in unserem Shop um. Bei unseren hochwertigen Balkonkraftwerken mit Komponenten Made in Germany ist für jeden Bedarf die perfekte Anlage dabei. Wähle also deine Wunschanlage, mit der du deine Stromkosten zum Purzeln bringst!

Quellen:

[1] https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw17-pa-klimaschutz-erneuerbare-en ergien-998966

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