Balkonkraftwerke, auch bekannt als Mini-Solaranlagen, bieten eine großartige Möglichkeit, selbst erzeugten Strom zu nutzen und damit nicht nur die eigene Stromrechnung zu senken, sondern auch aktiv zur Energiewende beizutragen. Doch bevor du deine Mini PV Anlage installierst, gibt es einen wichtigen Punkt zu beachten: den Stromzähler für dein Balkonkraftwerk. Aber welcher Zähler ist für den Betrieb eines Balkonkraftwerks eigentlich erlaubt? Und warum spielt die sogenannte „Rücklaufsperre“ dabei eine so zentrale Rolle?
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Das Problem mit den rückwärts laufenden Zählern
Ein Balkonkraftwerk erzeugt Strom, der zunächst im eigenen Haushalt verbraucht wird. Der überschüssige Strom wird ins öffentliche Netz eingespeist. Dies kann dazu führen, dass der Zähler rückwärts läuft, was früher in Deutschland nicht erlaubt war. Bis Januar 2024 war es in Deutschland verboten, dass Stromzähler rückwärts laufen – ein solches Szenario hätte zu rechtlichen Problemen führen können. Mit dem Solarpaket 1 wurden rückwärts laufende Zähler jedoch vorübergehend geduldet. Nach Ablauf dieser Frist müssen Zähler mit einer Rücklaufsperre installiert werden.
Um derartige Probleme zu vermeiden, ist der Wechsel auf einen Zweirichtungszähler für Balkonkraftwerke entscheidend. Ein Zweirichtungszähler erfasst den eingespeisten und den bezogenen Strom separat. Dadurch wird sichergestellt, dass die Abrechnung korrekt erfolgt und rechtliche Probleme oder Strafen vermieden werden. Dieser Zähler ist insbesondere für den Betrieb eines Balkonkraftwerks von großer Bedeutung, da er den Stromfluss in beide Richtungen misst: sowohl den Verbrauch des Stroms als auch die Einspeisung ins Netz.
Welche Stromzähler sind für mein Balkonkraftwerk erlaubt?
Für den Betrieb eines Balkonkraftwerks müssen bestimmte Anforderungen an den Stromzähler erfüllt sein. Diese Anforderungen richten sich nach dem Messstellenbetriebsgesetz, das Stromzähler in drei Hauptkategorien unterteilt. Hier eine Übersicht, welche Stromzähler für ein Balkonkraftwerk geeignet sind und was du dabei beachten musst:
Elektromechanische Zähler (Ferraris-Zähler)
Diese analogen Zähler messen den Stromverbrauch mithilfe einer drehenden Aluscheibe und sind in Deutschland weit verbreitet. Sie zeigen den Verbrauch mechanisch an. Für Balkonkraftwerke sind sie problematisch, wenn sie keine Rücklaufsperre besitzen, da der eingespeiste Strom dann falsch gemessen wird. Ab Januar 2024 dürfen analoge Zähler ohne Rücklaufsperre nur noch vorübergehend nach der Inbetriebnahme eines Balkonkraftwerks genutzt werden. Danach muss ein digitaler Stromzähler mit Rücklaufsperre installiert werden, was in der Verantwortung des Netzbetreibers liegt.
Moderne Messeinrichtungen
Digitale Stromzähler nutzen moderne Messverfahren ohne bewegliche Teile. Sie sind präziser und ermöglichen eine genaue Anzeige des Stromverbrauchs. Diese Zähler sind besonders für Balkonkraftwerke geeignet, da sie keinen Rückwärtslauf zulassen und meist mit einer Rücklaufsperre ausgestattet sind. Digitale Stromzähler gelten als die bevorzugte Option und müssen bis 2032 die analogen Zähler ersetzen.
Intelligente Messsysteme (Smart Meter)
Intelligente Messsysteme kombinieren digitale Messung mit einer Kommunikationsfunktion, die es ermöglicht, Verbrauchsdaten direkt an den Netzbetreiber zu senden. Diese digitalen Zähler sind besonders für Balkonkraftwerke geeignet, da sie die Einspeisung und den Verbrauch präzise überwachen und keine Rückwärtsmessung zulassen. Sie bieten nicht nur eine genaue Abrechnung, sondern auch eine einfache und transparente Möglichkeit zur Überwachung des Energieverbrauchs.
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Wann muss der Stromzähler getauscht werden?
Mit dem Solartarif-Paket 1 wurde festgelegt, dass rückwärts laufende Zähler zwar vorübergehend geduldet werden, jedoch maximal für vier Monate nach der Inbetriebnahme des Balkonkraftwerks. Nach dieser Frist müssen die Zähler durch geeignete Modelle mit Rücklaufsperre ersetzt werden. Mit der Anmeldung eines Balkonkraftwerkes im Marktstammdatenregister ist jedoch aus Kundensicht alles getan und es erfordert keine weitere Registrierung.
Wer übernimmt die Kosten für den Zählerwechsel?
In der Regel ist der Netzbetreiber für die Bereitstellung und den Austausch des Stromzählers verantwortlich. Es kann jedoch sein, dass dir der Zählerwechsel in Rechnung gestellt wird, falls du auf Wunsch einen neuen Zähler einbauen lässt. Wenn der Zähler jedoch aufgrund des Solartarif-Pakets 1 gewechselt werden muss, übernimmt der Netzbetreiber in der Regel die Kosten.
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Fazit
Für den Betrieb eines Balkonkraftwerks ist es entscheidend, dass der Stromzähler eine Rücklaufsperre besitzt. Die gängigen erlaubten Stromzähler sind moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme. Elektromechanische Zähler sind nur dann geeignet, wenn sie eine Rücklaufsperre besitzen – andernfalls müssen sie ausgetauscht werden. Um die Abrechnung korrekt zu gestalten und Strafen zu vermeiden, ist der Zweirichtungszähler für Balkonkraftwerke besonders wichtig. Dieser erfasst sowohl den Verbrauch als auch die Einspeisung von Strom, wodurch eine präzise Messung und eine ordnungsgemäße Abrechnung gewährleistet werden.
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FAQ
Warum brauche ich einen Zweirichtungszähler für mein Balkonkraftwerk?
Welche Stromzähler sind zulässig für Balkonkraftwerke?
Welche Strafe droht, wenn der Stromzähler rückwärts läuft?
Wie wird der Strom vom Balkonkraftwerk abgerechnet?
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