Rechtliches

Diese Regeln gelten für Balkonkraftwerke in 2024

Solaranlage Sonnenuntergang Regeln Gesetze

Am 26. April 2024 haben wir über die offizielle Verabschiedung des Solarpakets 1 durch den Bundestag berichtet, welches auch vom Bundesrat bestätigt wurde. Die entsprechenden Gesetzesänderungen sind zum 16. Mai 2024 in Kraft getreten. Doch die praktische Umsetzbarkeit für Balkonkraftwerke war zu diesem Zeitpunkt noch unklar, da neben dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) auch die Normen des VDE zu beachten sind. Um die dringendsten Fragen zu klären, hat der VDE eine Pressemitteilung veröffentlicht. Trotzdem stellen wir im täglichen Kundenkontakt fest, dass bezüglich der neuen Regelungen weiterhin Unklarheiten bestehen. Daher möchten wir in diesem Artikel die aktuellen Regeln für Balkonkraftwerke in 2024 zusammenfassen.

Allgemeine Vereinfachungen

Bevor wir die am häufigsten auftretenden Fragen und Unsicherheiten ausführlich erläutern, möchten wir die richtigen Annahmen kurz zusammenfassen:
  1. Rückwärtslaufende Stromzähler sind (vorübergehend) erlaubt bzw. geduldet.
  2. Die vereinfachte Anmeldung eines Balkonkraftwerks ist nur noch im Marktstammdatenregister nötig.
  3. Balkonkraftwerke werden nicht mit großen PV-Anlagen zusammengefasst.

Mehr zu diesen Punkten könnt ihr in unserem Blogpost zum Solarpaket 1 nachlesen.

1. Welche Wechselrichterleistung ist für ein Balkonkraftwerk erlaubt?

Gemäß Solarpaket 1 sind für steckerfertige PV-Anlagen maximal 800 Watt (bzw. 800 VA) Wechselrichterleistung zugelassen. Jedoch unterliegt der Anschluss von Stromerzeugungsanlagen, wie Balkonkraftwerke, auch verschiedene VDE-Normen, wodurch die praktische Umsetzung zunächst unklar war. Die Pressemittelung des VDE bestätigt die Obergrenze von 800 Watt für die Wechselrichterleistung und betont gleichzeitig die Bedeutung der technischen Sicherheit beim Anschluss. Hierbei verweist der VDE insbesondere auf die Normen DIN VDE 0100-551 und DIN VDE V 0100-551-1, die den Anschluss von Stromerzeugungsanlagen an das Haushaltsnetz regeln.

2. Welcher Stecker ist für ein Balkonkraftwerk erlaubt?

Die Frage, welcher Stecker bzw. welche Anschlussart für Balkonkraftwerke zulässig ist, kann zum jetzigen Stand nicht eindeutig geklärt werden. Die Normen DIN VDE 0100-551 und DIN VDE V 0100-551-1 erlauben den Anschluss von Balkonkraftwerken nur über eine Energiesteckvorrichtung oder einen festen Anschluss. Allerdings hat der VDE selbst in einem Positionspapier die vorübergehende Duldung des haushaltsüblichen Schuko-Steckers für Wechselrichter mit einer Leistung von bis zu 800 Watt gefordert (der VDE schlägt einfachere Regeln für Balkonkraftwerke vor). Zudem arbeitet der VDE an einer Produktnorm, die die technischen Vorgaben für steckerfertigen PV-Anlagen vereinheitlichen soll. Diese Norm sieht auch den Einsatz von Schuko-Steckern für Balkonkraftwerke vor, vorausgesetzt der verwendete Wechselrichter erfüllt bestimmte Sicherheitsanforderungen (z.B. vorhandener NA-Schutz).

Warum wir in unseren Sets auf Schuko-Stecker setzen, haben wir in diesem Blogpost erläutert. Die technischen Vorgaben für den Einsatz von Schuko-Steckern im aktuellen Normenentwurf erfüllen sowohl die von uns angebotenen Wechselrichter als auch unsere regional hergestellten, hochwertigen Kabel. In Bezug auf Schuko-Stecker brauchst du dir mit den Sets von Balkonstrom® daher keine Sorgen zu machen.

3. Welche Modulleistung ist für ein Balkonkraftwerk erlaubt?

Die maximale Modulleistung für eine steckerfertige PV-Anlage wird durch das EEG auf 2000 Wattpeak begrenzt. Das entspricht, je nach Modulleistung, etwa vier bis fünf Modulen. Eine hohe installierte Modulleistung ist besonders vorteilhaft, um die Einspeisung des Wechselrichters auch bei schlechteren Wetterbedingungen zu maximieren und die Abdeckung der Grundlast über einen längeren Zeitraum zu gewährleisten.

Im aktuellen Entwurf zur Produktnorm für Balkonkraftwerke DIN VDE V 0126-95, ist derzeit eine Deckelung der maximalen Modulleistung auf 120 % der Wechselrichterleistung vorgesehen. Bei einem 800 Watt Wechselrichter würde dies einer maximalen Modulleistung von 960 Wattpeak entsprechen. Diese Begrenzung hat in den letzten Wochen zu Verunsicherungen und Fragen geführt. Rein rechtlich gesehen gelten jedoch die 2000 Wattpeak als maximale Modulleistung, und derzeit existieren keine gültigen Normen, die diese Modulleistung für Balkonkraftwerke begrenzen.

4. Was bringt die Zukunft?

Wie bereits erwähnt, arbeitet der VDE momentan an einer Produktnorm, die zukünftige technische Standards für Balkonkraftwerke festlegen wird. Der aktuelle Entwurf wurde Anfang Mai 2024 veröffentlicht und kann im DIN-VDE Entwurfsportal eingesehen werden. Der Zugang erfordert jedoch eine Anmeldung. Interessierte können bis zum 03. Juli 2024 über das Portal Stellungnahmen oder Einsprüche zum Entwurf abgeben. Der Norm-Entwurf kann also auch bezüglich der maximalen Modulleistung noch geändert werden.

Wir hoffen darauf, dass die endgültige Produktnorm baldmöglichst endgültig feststeht und veröffentlicht wird, um alle offenen Fragen und Unklarheiten bezüglich des Betriebs von Balkonkraftwerken zu klären.

5. Fazit

Abgesehen von den bürokratischen Vereinfachungen für die Anmeldung, den Zählertausch und den Betrieb von Balkonkraftwerken parallel zu großen PV-Anlagen gibt es einige neue Regeln, aber auch noch Unklarheiten. Fest steht: Balkonkraftwerke mit einem 800-Watt-Wechselrichter sind erlaubt. Außerdem gilt eine Grenze für die maximal installierte Modulleistung von 2000 Wattpeak.

Bei der Steckerfrage gibt es leider noch keine endgültige Klarheit. Der VDE empfiehlt zwar eine spezielle Energiesteckvorrichtung, verbietet jedoch nicht die Verwendung des haushaltsüblichen Schuko-Steckers und hat sogar dessen vorübergehende Nutzung unterstützt. Endgültige Klarheit wird es diesbezüglich voraussichtlich erst mit der Produktnorm DIN VDE V 0126-95 geben, die den Schuko-Stecker explizit zulassen soll. Diese wird voraussichtlich Ende des Jahres veröffentlicht werden. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass Normen im Unterschied zu Gesetzen nicht bindend sind.

Für uns steht bis dahin fest: Lass euch von Unklarheiten nicht verunsichern oder davon abhalten, ein Balkonkraftwerk zu installieren. In der heutigen Zeit ist es so einfach wie noch nie, eigenen Strom zu erzeugen und bares Geld zu sparen. Wir beraten euch gerne und stehen für Fragen zu unseren Balkonkraftwerken zur Verfügung. Klicke hier, um dein persönliches Beratungsgespräch zu vereinbaren.

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6. FAQ

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